Trockeneis


Ist es schon ein Gefahrguttransport oder nicht?

Besondere Anforderungen an den Transport von Stoffen, die zu Kühl- und Konditionierzwecken eingesetzt werden und die ein Erstickungsrisiko darstellen können.

Neben den bereits bekannten Kühl- und Konditioniermittel Bestimmungen zielt das ADR 2021 verstärkt auf den Begriff „Beförderung von Trockeneis UN 1845“ ab. Dieses wird im Kapitel 5.5.3 ADR 2021 jetzt explizit erwähnt.

Der Verordnungsgeber sieht eine sich verstärkende Gefahr beim Transport von Waren, die mit Kühl- und Konditioniermittel gefahren werden. Hierbei handelt es sich bei der eigentlichen Ware selten um Gefahrgut. Vielmehr ist das eingesetzte Kühlmittel das, was zu berücksichtigen ist. Dieses hat leider auch in der zurückliegenden Zeit verstärkt zu einigen Zwischenfällen geführt, die nicht selten tödlich endeten. Deshalb gibt es auch ein paar Spielregeln, die unbedingt zu beachten sind.

Als da wären genannt:

·      Unterweisungspflicht von Personen, die mit der Handhabung oder der Beförderung zu tun haben (1.3 ADR, 5.5.3.2.4 ADR)

·      Auswahl des richtigen Fahrzeugs für diese Transporte

·      Kennzeichnung der Versandstücke

·      Belüftung des Laderaums

·      Betreten von Laderäumen, Containern

·      Ev. Kennzeichnung der Zutrittsöffnungen am Fahrzeug / Container

·      Kenntlichmachen im Beförderungspapier

·      Allgemeine Sicherheitshinweise

·      Auswirkungen auf den menschlichen Körper

 

Aber nicht nur das ADR sagt dazu etwas, auch das Arbeitsschutzgesetz, z. B. in der Pflicht eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in den Durchführungsrichtlinien, über den richtigen Umgang mit Kühl- und Konditioniermittel, usw.

Es sollte im Interesse eins Jeden Einzelnen sein, dass die vermeintlich einfachen Transporte reibungslos und unbeschadet durchgeführt werden können.

Gerne stehen wir für weitere Informationen und den passenden Unterweisungen unter: www.gefahrgutberatung-stordel.de zur Verfügung.