Seminare für über 400,00 €! Muss das sein?

Ich stelle mir seit langem immer wieder die gleiche Frage: Warum kosten Online- und / oder Präsenzunterweisungen nach 1.3 ADR meist über 400 € netto pro Teilnehmer und mehr? Liegt es vielleicht an dem umfangreichen Wissen des Dozenten? Möchte man mit den Seminaren schnelles Geld verdienen? Oder sind die Unterlagen, die man erhält so umfangreich? Sind es vielleicht Themen, die überdimensioniert angeboten werden? Vielleicht möchte man aber auch nur bestimmte leitende Personen ansprechen und vermittelt unter diesem Deckmantel den Eindruck, dass dieses ein jeder Mitarbeiter braucht? Ich denke, eine Unterweisung nach 1.3 ADR sollte kompakt und aufgabenbezogen sein und nicht dazu dienen, mit zu vielen Informationen die Leute zu beschallen. Vielmehr kommt es auf die inhaltliche Qualität der Unterweisung an und nicht auf den teuren „Top - Speaker“, der dann noch auf seine „notwendigen“ Publikationen hinweist. Sicher gibt es elementare Bausteine in den Unterweisungen, die vermittelt werden müssen, die allgemein gültig sind und alle am Transport beteiligten Personen betreffen. Selbst wenn es um Grundunterweisungen geht, die nur ein Thema zum Inhalt haben, wie zum Beispiel der Versand oder Empfang von Lithiumbatterien, oder allgemein, die Handwerkerreglung, muss das dann Unsummen in der heutigen Zeit kosten? Ich meine nein. Spannend sind auch die mancherlei Seminarankündigungen zu lesen. Wer sich inhaltlich mit den Themen beschäftigt und wer diese Seminare und Kurse selber anbietet merkt schnell, welche Qualität hinter diesen Ankündigungen steckt. Leider bleibt es demjenigen verborgen, der sich zum ersten Mal oder nur selten mit diesen Themen beschäftigt und auf ein optimales Seminar hofft. Vermeintlich spricht der hohe Preis ja auch für eine „hohe Qualität“ der Schulung. Aber weitgefehlt: Da werden dann bereits in der Ankündigung Begriffe verwechselt und Behauptungen aufgestellt, die so nicht stimmen. Da werden Transportdefinitionen als Seminarinhalt angeboten, die es gar nicht gibt. Und für diese Fehlinformationen zahlt man dann diese, meiner Meinung nach, überzogenen Preise. Denn wenn eine Ankündigung schon elementare Fehler aufweist, wie soll dann das Seminar erst werden? Dabei ist das alles gar nicht so schwer. Eine Unterweisung nach 1.3 ADR gilt für jeden, der am Transport von gefährlichen Gütern beteiligt ist. Ziel ist es dabei, die Vorgaben des Gefahrgutrechts aufgabenbezogen zu kennen und anzuwenden. Auch soll man sich in den Unterweisungen bewusst werden, man hat mit Gefahrgut zu tun. Was das bedeutet ist mit dem Wort „Gefahrgut“ bereits selbsterklärlich. Das bedeutet unter Umständen aber auch, dass sehr viele Mitarbeiter in einem Unternehmen geschult werden müssen. Das kann in inhouse Schulungen stattfinden oder online abgewickelt werden. Auch kann in einem entsprechend allgemeinen Kurs für einzelne Mitarbeiter dieses vermittelt werden. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter geschult sind und dieses auch nachweisbar gegenüber Behörden ist. Zudem sollen die Mitarbeiter danach auch die Gewissheit haben, wir haben was gelernt und können das dann auch in der Praxis anwenden. Die Bußgelder für eine Nichtunterweisung übersteigen in der Regel die Schulungsgebühren um ein Vielfaches. Vielleicht fällt es leichter die Mitarbeiter zu schulen, wenn sich Seminarkosten in einem überschaubaren Rahmen bewegen und die Schulungspflicht nicht das gesetzte Budget durch weit überhöhte Kursgebühren überstrapaziert. Gerne stehen wir allen Interessierten zur Verfügung und unterbreiten Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot, was zwar keinen „Top Speaker“ beinhaltet, aber einen Dozenten, der sich auskennt und Ihnen hilft die gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.